Rechtsanwalt Friedemann Koch in Berlin (Charlottenburg)
- Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
- 1979 Erstes juristisches Staatsexamen
- 1982 Zweites juristisches Staatsexamen beim Kammergericht
- 1982 Zulassung als Rechtsanwalt im Kammergerichtsbezirk Berlin
- seit 1983 Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
- 1993 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
- 1999 neue Kanzlei am Tauentzien
- 2014 Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein DAV e. V.
- Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- Mitglied bei e. i. (euro ius) Vereinigung europäischer Rechtsanwälte
- Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit
- Mitglied im Medizinrechtsberatungsnetz der Medizinrechtsanwälte e. V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
Der Anwalt an Ihrer Seite