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Kanzlei für Arbeitsrecht

und Medizinrecht

Arbeitsrecht:

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, Handelsvertreter, Freelancer, Ärzte, medizinisches Pflegepersonal und Betriebsräte.

Meine Schwerpunkte sind:

  • Kündigungen, Kündigungsschutzklage
  • Abfindungen
  • Änderungskündigung
  • Versetzung, Aufgabenentzug, Mobbing
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Vorruhestand
  • Befristungen, Entfristungsklagen
  • Gehalts-/Lohnklage, Bonustantieme, Gratifikation
  • nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigungen
  • Statusklagen
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutz
  • Betriebsverfassungsrecht u. a.

Geschäftsführer:

  • Anstellungsvertrag, Dienstvertrag
  • Wettbewerbsverbot, Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung“
Eingangsbereich

Medizinrecht:

Im Bereich Arzthaftungsrecht bin ich spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen beim Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Ich vertrete bundesweit ausschließlich Patienten und seit vielen Jahren arzthaftungsrechtliche Fälle. Sie profitieren daher in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet von meinem großen Erfahrungsschatz. Wichtig im Bereich der Arzthaftung ist ein ausführliches Orientierungsgespräch und die Prüfung der ärztlichen Dokumentationsunterlagen, um festzustellen, ob eine Facharztstandardunterschreitung, d. h. ein Behandlungsfehler vorliegt und Erfolgsaussichten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Behandler und Arzt oder das Krankenhaus gegeben sind. So erhalten Sie eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung, ob Sie Ansprüche gegen die behandelnden Ärzte durchsetzen möchten.

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgt je nach Fall und Sachlage außergerichtlich, durch Verhandlung mit der Berufshaftpflichtversicherung, der Ärzte und Krankenhäuser, über die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen oder gerichtlich, durchaus auch durch Beanspruchung von Prozesskostenhilfe.

Gegenstand von Behandlungsfehlern sind die Unterschreitung des Facharztstandards durch Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler, ärztliche Behandlung ohne medizinische Indikation, Fehlmedikamentation, Gefäßverletzungen, Darm- oder Harnleiterverletzungen, Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gefäße. In medizinischen Zweifelsfällen kooperiere ich mit medizinischen Sachverständigen, die eine sehr gute Einschätzung über die Frage des Vorliegens eines Behandlungsfehlers aus medizinischer Sicht geben können. Zunächst wähle ich jedoch die kostengünstigere Variante eines Gutachtens über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

Im Gesundheitsrecht habe ich mich spezialisiert auf:

  • das Berufsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • das Chefarztvertragsrecht
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Psychotherapeutenrecht
  • Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht
  • Zahnarztrecht