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Anwaltskanzlei Friedemann Koch in Berlin
 

Fußballweltmeisterschaft am Arbeitsplatz

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FUßBALL-WM: Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten ?

Die Fußballweltmeisterschaft wirft arbeitsrechtliche Fragen auf, sofern Spiele parallel zur Arbeitszeit übertragen werden.
Ferseh- und Radioübertragungen während der Arbeitszeit bedürfen der Genehmigung des Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Es sollte mit dem Arbeitgeber-bestenfalls durch eine Initiative des Betriebsrates-eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Arbeitszeit bei bestimmten Spielen unterbrochen wird, sofern der Betriebsablauf nicht gestört wird. Die Zeit muss dann nachgearbeitet werden.
Ein Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Urlaub kann nur tageweise gewährt werden. Ein Anspruch auf Urlaub während der WM besteht nur im Rahmen der betieblichen Möglichkeiten.
Wird der Arbeitnehmer im Ablehnungsfalle Krank, so ist dies ein starkes Indiz darür, dass der Urlaub vorgetäuscht ist. Der Arbeitnehmer muss sodann beweisen, dass er tatsächlich krank ist.


( Artikel 1 in Praktische Hinweise )



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     Friedemann Koch, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin ist Mitglied im Anwalt-Verein
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