| FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT | ||||||||||
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Fristlose Kündigung in Sachen „Emmely“ vor dem Bundesarbeitsgericht kassiert.Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt in Berlin, fristlose Kündigung, VertrauenstatbestandIm Fall „Emmely“ hat das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Pfandbons für unwirksam erachtet und damit die Urteile des Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts Berlin kassiert.Eine gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung stellt nicht ohne Weiteres einen Kündigungsgrund dar. Es sind vielmehr alle Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere das Maß der Beschädigung des Vertrauens und das vom Arbeitnehmer in der Zeit seiner unbeanstandeten Beschäftigung erworbene Vertrauenskapital. Das Bundesarbeitsgericht gewichtet hier insbesondere das seit 30 Jahren unbeanstandet bestehende Arbeitsverhältnis mit „Emmely“ als hohes Vertrauenskapital. Zugelassen wurde die Revision in Folge einer Nichtzulassungsbeschwerde allerdings nur zu der Frage, inwieweit das Prozessverhalten der Kläger zu ihren Lasten zu berücksichtigen war. Diese vom Landesarbeitsgericht gewertete Belastung hält das Bundesarbeitsgericht für unzulässig, da dieses keine Rückschlüsse auf eine vertragsrelevante Unzuverlässigkeit zulässt. Möglicherweise war die Verteidigung von „Emmely“ ungeschickt und widersprüchlich. Im Ergebnis hält das Bundesarbeitsgericht eine Abmahnung als das mildere Mittel gegenüber der Kündigung für angemessen. ( Artikel 10 in Arbeitsrecht ) |
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